Reichsarbeitsdienst
Substantiv, m:

Worttrennung:
Reichs·ar·beits·dienst, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁaɪ̯çsʔaʁbaɪ̯t͡sˌdiːnst]
Bedeutungen:
[1] historisch: Pflichtarbeitsdienst als ein Teil des nationalsozialistischen Machtapparates im Deutschen Reich der Jahre 1933–1945
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Arbeitsdienst sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] Der Reichsarbeitsdienst war ein Pflichtarbeitsdienst.
[1] „Ihn verschlug es nach dem Abitur 1937 im Herbst des gleichen Jahres auf den Oberjochberg bei Hindelang im Allgäu, in das höchstgelegene Barackenlager des Reichsarbeitsdienstes auf rund 1100 Meter Höhe.“



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