Reichsmarine
Substantiv, f:

Worttrennung:
Reichs·ma·ri·ne, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁaɪ̯çsmaˌʁiːnə]
Bedeutungen:
[1] Gesamtheit der bewaffneten Seestreitkräfte des Deutschen Reiches (1921-1935)
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Reich, dem Fugenelement -s und dem Substantiv Marine
Beispiele:
[1] „Erst am 1. Januar 1921 erfolgte die Umbenennung in »Reichsmarine« (RM), und mit dem Wehrgesetz vom 23. März desselben Jahres wurde die endgültige Organisation als Teil der Reichswehr festgelegt.“



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