Sanktion
Substantiv, f:

Worttrennung:
Sank·ti·on, Plural: Sank·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [zaŋkˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] Bestätigung, Rechtfertigung
[2] missbilligende Reaktion auf nicht geduldetes Verhalten
[3] Recht: Bestrafung für Vergehen
Herkunft:
[1] im 16. Jahrhundert von französisch sanction entlehnt
[3] lateinisch sanctio bei Gesetzen: Strafbestimmung, Strafartikel
Beispiele:
[1] Die Sanktion der Beschlüsse ist Voraussetzung dafür, dass sie in Kraft treten können.
[2] Die Sanktion für sein unflätiges Verhalten folgte auf dem Fuße.
[2] „Am selben Tag verhängte der noch amtierende Präsident Barack Obama neue Sanktionen gegen Russland.“
[3] Für diese Vergehen gelten schwerwiegende Sanktionen.
[3] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“
Übersetzungen:


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