Staatsbeamter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Staats·be·am·ter, Plural: Staats·be·am·te
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːt͡sbəˌʔamtɐ]
Bedeutungen:
[1] Person mit Beamtenrechten, die bei einem Staat angestellt ist
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Staat und Beamter sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Gaius Petronius Arbiter (11–66 n. Chr.) war ein hoher Staatsbeamter, der zeitweise sogar das Amt eines Konsuls bekleidete.“
[1] „Bis heute gibt es im Wesentlichen zwei Formen von Terrorismus: Angriffe auf Politiker und hohe Staatsbeamte und solche auf die Öffentlichkeit.“
[1] „Der Vater, ein Staatsbeamter namens Kurt Böhme, steht nicht zu dem Kind.“



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