Steuerpflichtiger
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Steu·er·pflich·ti·ger, Plural: Steu·er·pflich·ti·ge
Aussprache:
IPA [ˈʃtɔɪ̯ɐˌp͡flɪçtɪɡɐ]
Bedeutungen:
[1] Steuerrecht: derjenige, der eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat
Beispiele:
[1] In Deutschland befindet sich die Legaldefinition des Steuerpflichtigen in § 33 Absatz 1 AO.
Deklinierte Form: Worttrennung:
Steu·er·pflich·ti·ger
Aussprache:
IPA [ˈʃtɔɪ̯ɐˌp͡flɪçtɪɡɐ]
Grammatische Merkmale:


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