Urkunde
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ur·kun·de, Plural: Ur·kun·den
Aussprache:
IPA [ˈuːɐ̯ˌkʊndə]
Bedeutungen:
[1] Schriftstück, das etwas beglaubigt oder bestätigt;
Juristische Definition der echten Urkunde: verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt
Herkunft:
mittelhochdeutsch urkünde, urkunde, althochdeutsch urkundi, belegt seit dem 8. Jahrhundert
Beispiele:
[1] Ich bekomme eine Urkunde für die Teilnahme an der Sportveranstaltung.
[1] Dies ist die Gründungsurkunde des Dorfes.
[1] Eine vollstreckbare Urkunde muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine bestimmte Leistung (Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere) zum Gegenstand haben.
[1] „Dem wurde entsprochen, und Cook, der daraufhin weder Urkunde noch Schutzbrief hatte, wurde auf dem Rückweg zum Schiff in den Dienst gepresst.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch