Verfügungsgewalt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·fü·gungs·ge·walt, Plural: Ver·fü·gungs·ge·wal·ten
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋsɡəˌvalt]
Bedeutungen:
[1] eingeräumte Möglichkeit, über etwas zu bestimmen
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Verfügung und Gewalt mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Nach Leopolds II. Tod (1792) griff Franz II. wieder auf die Josephinischen Verfügungen zurück, entzog den Ländern wieder die Verfügungsgewalt über die Polizei und gab Pergen entscheidende Kompetenzen (1793-1804 war Pergen Polizeiminister).“
[1] „Die Geschichte von der Sintflut taucht im Religionsunterricht und in jeder Kinder-Bibel auf, weil sie eindringlich die Macht und Verfügungsgewalt Gottes über die Menschen und seinen Bund mit ihnen beschreibt.“
[1] „Die Nutzer müssten aber mehr Verfügungsgewalt über ihre Daten bekommen, Auskunfts- und Widerspruchsrecht sollten gestärkt werden.“



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