Verfügungsgewalt
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ver·fü·gungs·ge·walt, Plural: Ver·fü·gungs·ge·wal·ten
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋsɡəˌvalt]
- [1] eingeräumte Möglichkeit, über etwas zu bestimmen
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verfügung und Gewalt mit dem Fugenelement -s
- [1] „Nach Leopolds II. Tod (1792) griff Franz II. wieder auf die Josephinischen Verfügungen zurück, entzog den Ländern wieder die Verfügungsgewalt über die Polizei und gab Pergen entscheidende Kompetenzen (1793-1804 war Pergen Polizeiminister).“
- [1] „Die Geschichte von der Sintflut taucht im Religionsunterricht und in jeder Kinder-Bibel auf, weil sie eindringlich die Macht und Verfügungsgewalt Gottes über die Menschen und seinen Bund mit ihnen beschreibt.“
- [1] „Die Nutzer müssten aber mehr Verfügungsgewalt über ihre Daten bekommen, Auskunfts- und Widerspruchsrecht sollten gestärkt werden.“
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