Gewalt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·walt, Plural: Ge·wal·ten
Aussprache:
IPA [ɡəˈvalt]
Bedeutungen:
[1] ohne Plural: erhebliche oder übermäßige Kraft, dies bei gezieltem Tun gegen Widerstände, oft ohne Legitimation
[2] Fähigkeit oder Möglichkeit, über jemanden zu bestimmen
[3] ein unpersönliches Wirken mit erheblicher Kraft
Herkunft:
mittelhochdeutsch gewalt, althochdeutsch giwalt, belegt seit dem 8. Jahrhundert.
strukturell: Ableitung des Substantivs zum Stamm von walten durch das Derivatem (Ableitungsmorphem) ge-
Beispiele:
[1] Er wurde mit Gewalt aus seinem Auto gezerrt und verprügelt.
[1] Mit Gewalt lässt sich kein Bulle melken.
[1] Mit sanfter Gewalt brachte er seine Tochter dazu, am Montag zur Schule zu gehen.
[1] „Meine Großeltern und meine Urgroßmutter hatten schon 1930 ihre Heimat verlassen müssen, als immer mehr Muslime Opfer der Gewalt serbischer Nationalisten wurden.“
[2] Der Staat übt im Inneren durch seine Polizei die Gewalt aus.
[2] „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
[3] Die Gewalt des Sturms deckte viele Dächer ab.
[3] In der Versicherung ist höhere Gewalt ausgeschlossen.
Übersetzungen:


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