Vorkauf
Substantiv, m:

Worttrennung:
Vor·kauf, Plural: Vor·käu·fe
Aussprache:
IPA [ˈfoːɐ̯ˌkaʊ̯f]
Bedeutungen:
[1] Erwerb zu einem füheren Zeitpunkt, bei dem nicht alle Interessenten die gleichen Möglichkeiten zum Kauf hatten
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus vor- und Kauf[Quellen fehlen]
Beispiele:
[1] „Der Konsens der Erben, bzw. seine Erwähnung, beweist jedenfalls, dass ihnen das Gut zum Vorkauf angeboten worden war, oder dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet hatten.“ (1878)
[1] „Hier waren die Durchschnittspreise beim Konkurrenzkauf niedriger als bei den Produzentenkäufen und unter diesen erwies sich der Vorkauf als die kostspieligere Beschaffungsart, der Doppelzentner Hafer kostete bei Vorkauf um 0.18 Kronen mehr als beim Handkauf […].“ (1910)
[1] „Im December gleichen Jahres erließen sie auch eine Verordnung gegen wucherischen Vorkauf von Früchten.“ (1819)
Übersetzungen:


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