Zechpreller
Substantiv, m:

Worttrennung:
Zech·prel·ler, Plural: Zech·prel·ler
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɛçˌpʁɛlɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der eine Rechnung über Speisen und Getränke in einer Gastwirtschaft nicht begleicht
Herkunft:
Zusammenbildung der Wortgruppe „(wer die) Zeche prellt“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Beispiele:
[1] Egon ist ein stadtbekannter Zechpreller.
[1] „Als ich lautes Geschrei hinter mir vernahm, verdoppelte ich meine Eile noch, ohne an den unglücklichen Huke zu denken, den ich dort als Zechpreller in der Falle ließ.“
Übersetzungen:


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