Zuwiderhandlung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Zu·wi·der·hand·lung, Plural: Zu·wi·der·hand·lun·gen
Aussprache:
- IPA [t͡suˈviːdɐˌhandlʊŋ]
- [1] Handlung, mit der eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird
- [1] Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs zuwiderhandeln mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [1] Schweiz: Widerhandlung
- [1] „Obwohl Strafen bei Zuwiderhandlung angedroht wurden, blieben die Ergebnisse zunächst unbefriedigend.“
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