enteignen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ent·eig·nen, Präteritum: ent·eig·ne·te, Partizip II: ent·eig·net
Aussprache:
IPA [ɛntˈʔaɪ̯ɡnən]
Bedeutungen:
[1] jemandes Eigentum entziehen, vor allem durch staatliche Eingriffe
Beispiele:
[1] „In den Jahren 1945-1946 wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eine Bodenreform durchgeführt, in deren Verlauf Großgrundbesitzer mit mehr als 100 ha Fläche und Besitzer, die als Kriegsverbrecher und aktive NSDAP-Mitglieder eingestuft waren, entschädigungslos enteignet wurden.“
Übersetzungen:


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