erkühnen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- er·küh·nen, Präteritum: er·kühn·te, Partizip II: er·kühnt
Aussprache:
- IPA [ɛɐ̯ˈkyːnən]
- [1] reflexiv, gehoben: so wagemutig und frech (kühn) sein, dass man etwas eigentlich Unerlaubtes/Unzulässiges versucht
- [1] „Einer Gemeinde, die sich erkühnt, sich bis zur Verfassungsbeschwerde hin gegen den Entzug der Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung zu wehren, wird eine ‚Kohlhaas-Attitüde‘ nachgesagt.“
- [1] „Wie werde ich mich erkühnen zu kommen, da ich mir so vieler Sünden bewußt bin?“ (1849)
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