juristische Person
Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
ju·ris·ti·sche Per·son, Plural: ju·ris·ti·sche Per·so·nen
Aussprache:
IPA [juˈʁɪstɪʃə pɛʁˈzoːn]
Bedeutungen:
[1] Rechtswissenschaft: eine Organisation, welcher vom Gesetz Rechtsfähigkeit anerkannt wird
Gegenwörter:
[1] natürliche Person
Beispiele:
[1] „Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.“
Übersetzungen:


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