lexikalisches Wort
Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
le·xi·ka·li·sches Wort, Plural: le·xi·ka·li·sche Wör·ter
Aussprache:
IPA [lɛksiˈkaːlɪʃəs vɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Wort, das dadurch definiert ist, dass es eine lexikalische Bedeutung hat
Herkunft:
Wortverbindung aus dem Adjektiv lexikalisch und dem Substantiv Wort
Synonyme:
[1] Lexem
Gegenwörter:
[1] grammatisches Wort, graphematisches Wort, graphisches Wort, morphologisches Wort, orthographisches Wort, phonetisches Wort, phonologisches Wort, syntaktisches Wort
Beispiele:
[1] In dem Satz „Er ist Fußballer.“ ist „Fußballer“ ein lexikalisches Wort, das eine Person dadurch charakterisiert, dass sie als Amateur oder Profi Fußball spielt. „Er“ ist dagegen kein lexikalisches Wort, da es keine eigenständige Bedeutung hat; es bezieht seine Bedeutung aus dem Kontext oder der Situation, in der es gesprochen wird.
[1] In dem Satz „Er kommt rechtzeitig an.“ ist „kommt“ und „an“ ein lexikalisches Wort.
[1] Kürschner bestimmt das lexikalische Wort als „Einheit des Lexikons/Wörterbuchs als Repräsentant aller Realisierungsformen = Wortformen, in denen es erscheinen kann.“
[1] „Von bestimmten Wörtern wird gesagt, daß sie dem gleichen lexikalischen Wort oder Lexem angehören.“
[1] „Das lexikalische Wort (Lexem) korrespondiert mit dem gemeinsprachlichen Wortbegriff und bezieht sich darauf, daß ein Wort eine Bedeutung hat, die in allen grammatischen und graphematischen Varianten die gleiche ist.“
[1] „Nur Wortformen kommen in Sätzen vor, niemals Paradigmen oder lexikalische Wörter.“



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