lexikalische Bedeutung
Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
le·xi·ka·li·sche Be·deu·tung, Plural: le·xi·ka·li·sche Be·deu·tun·gen
Aussprache:
IPA [lɛksiˈkaːlɪʃə bəˈdɔɪ̯tʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Bedeutung von Lexemen; eigenständige Bedeutung der Stichwörter im Lexikon/ Wörterbuch, die ein Wort im Satz annehmen kann und nicht nur eine grammatische Funktion ausdrückt. Die Wörter der Hauptwortarten Substantiv, Verb, Adjektiv und Adverb haben eine solche lexikalische Bedeutung. Bei anderen Wortarten ist sie weniger ausgeprägt oder gar nicht vorhanden.
Herkunft:
Wortverbindung aus dem Adjektiv lexikalisch und dem Substantiv Bedeutung
Gegenwörter:
[1] grammatische Bedeutung/ grammatische Funktion
Beispiele:
[1] Lexikalische Bedeutung haben Wörter wie "Bahnhof", "Brücke", "Festung", "Haus", "Kirche", "Landebahn", "Unterführung", "Villa" usw.; keine lexikalische Bedeutung nehmen Linguisten z.B. für Konjunktionen wie "und", "oder" oder Subjunktionen wie "obwohl", "weil", "wenn" an.
[1] Lexikalische Bedeutungen sind vor allem Bezeichnungen für Eigenschaften, Gegenstände (auch gedankliche Gegenstände wie Begriffe, Vorstellungen, Zahlen), Tätigkeiten, Umstände, und Vorgänge.
[1] „Alle zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen gültigen Bedeutungen nennt man die lexikalische Bedeutung, das ist der begriffliche Gehalt, den das Wort außerhalb des Satz- oder Textzusammenhangs hat.“
Übersetzungen:
  • englisch: [1] lexical meaning, lexical sense



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