nachtragen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- nach·tra·gen, Präteritum: trug nach, Partizip II: nach·ge·tra·gen
Aussprache:
- IPA [ˈnaːxˌtʁaːɡn̩]
- [1] etwas jemand anderen, der voran oder schon weg ist, bringen (, was er vergessen hat)
- [2] (eine Eintragung) ergänzen
- [3] übel nehmen
- Derivation (Ableitung) des Verbs tragen mit dem Präfix nach-
- [1] „Mensch, du bist doch kein Kind mehr, warum muss ich dir dauernd alles nachtragen.“
- [2] „Im Bereich des künftigen Favoriten sind auf dem gedruckten Grundplan noch der Gloggnitzer und der Raaber Bahnhof zu sehen, die damals durch den Südbahnhof (errichtet 1869-1873) und den Staatsbahnhof (ab 1918 Ostbahnhof, errichtet 1867-1870) ersetzt wurden, was ebenso händisch nachgetragen wurde.“
- [2] „Fehlen die im Abs. 1 lit. d, e und g angeführten Angaben, so darf der Apotheker nach eingeholter Weisung des Arztes die fehlenden Angaben nachtragen.“
- [2] „Das L in der Jahreszahl auf dem Titel ist aber deutlich mit Tinte nachgetragen, so daß 1616 zu lesen ist.“
- [3] „Das, Bruder, habe ich ihm lange nachgetragen. – Und jetzt?“
- [3] „»[…] Ich trage ihm das gar nicht nach«, bemerkte die Herzogin, »denn ich teile seine Sehweise, obwohl allerdings Elstir von mir ein schönes Porträt gemacht hat. […]«“
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