streitig
Adjektiv:

Worttrennung:
strei·tig
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaɪ̯tɪç], [ˈʃtʁaɪ̯tɪk]
Bedeutungen:
[1] den Gegenstand eines Rechtsstreits oder einer Zweifelsfrage bildend
[2] in der Wendung jemandem etwas streitig machen: jemandem etwas nicht zugestehen und es stattdessen für sich beanspruchen
Herkunft:
mittelhochdeutsch strītec und althochdeutsch strītig „kampflustig“ [Quellen fehlen]
Gegenwörter:
[1] unbestritten, unstreitig
Beispiele:
[1] Ob der von einem Dritten angebotene Zuschuß außer Ansatz zu bleiben hat, wenn dieser damit nur einen Zwangsvergleich ermöglichen will, ist streitig.
[1] „In der Gemarkung dieser Gemeinde besaß die Abtei von uralten Zeiten her, aus dem nehmlichen geschichtlichen Grunde, wie bei Seligenstadt, mit der dasigen Hübnerschaft einen gemeinschaftlichen Wald von 1348 Morgen, dessen Besitz und Genuß von jeher zwischen beiden Theilen laut vorliegenden mainzischen Hof- und Revisionsgerichtssentenzen von 1707 und 1708 streitig war.“
[2] Wollen Sie ihm seinen ersten Platz in der Regatta etwa streitig machen?



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