unbußfertig
Adjektiv:

Worttrennung:
un·buß·fer·tig, Komparativ: un·buß·fer·ti·ger, Superlativ: am un·buß·fer·tigs·ten
Aussprache:
IPA [ˈʊnbuːsˌfɛʁtɪç], [ˈʊnbuːsˌfɛʁtɪk]
Bedeutungen:
[1] vor allem Christentum: bewusst und dauerhaft nicht willig, Buße zu tun
Gegenwörter:
[1] bußfertig; reuig/reuevoll/reumütig
Beispiele:
[1] „Stets werden (vom Betrachter gesehen) links die Seligen dargestellt, die in den Himmel auffahren, und rechts die Verdammten, die zur Hölle hinabstürzen. Diese Darstellung entspricht der Ankündigung des Weltgerichts im Matthäusevangelium […]. Dieselbe Anordnung findet man auch bei Kreuzigungsbildern, wo der gute Schächer zur Rechten Christi, der unbußfertige zu seiner Linken dargestellt ist.“
[1] „Selbstmord (suicidium), Ertödtung des eigenen Lebens durch freien Willen, ist eine unchristliche u. verwerfliche Handlung, ein Eingriff in das Gericht Gottes, daher die Kirche dem unbußfertig gestorbenen Selbstmörder das kirchliche Begräbniß versagt; anders verhält es sich, wenn der Selbstmörder durch Geisteskrankheit in einen unzurechnungsfähigen Zustand versetzt war.“
Übersetzungen:


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