wiedereingliedern
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- wie·der·ein·glie·dern, Präteritum: glie·der·te wie·der ein, Partizip II: wie·der·ein·ge·glie·dert
Aussprache:
- IPA [viːdɐˈʔaɪ̯nˌɡliːdɐn]
- [1] jemanden, der aus einer Gruppe oder einem sozialen System herausgefallen ist, wieder aufnehmen und integrieren
- [1] ausscheiden, aussortieren
- [1] „Er muss sich, nachdem ihm die Freiheit entzogen und er von der Aussenwelt getrennt war, in die Gesellschaft wiedereingliedern und sich in der Freiheit zurechtfinden.“
- [1] „Allerdings macht es keinen Sinn, Mitarbeiter in eine Arbeitsposition wiedereingliedern zu wollen, die sie permanent überfordert.“
- [1] „Dieses soziale Recht umfasst auch die Verpflichtung, Menschen mit einer Beeinträchtigung in das Berufsleben wiedereinzugliedern bzw. ihnen ein weitgehend selbstgesteuertes Leben im eigenen sozialen Umfeld zu ermöglichen.“
- [1] „Patienten mit einer Belastbarkeit < 50 W werden durch uns nicht wiedereingegliedert. Während der Wiedereingliederungsmaßnahme erfolgt eine engmaschige werksärztliche Betreuung.“
- [1] „Der Friede in Liberia kann nur dauerhaft gesichert werden, wenn diese Kinder entwaffnet und wiedereingegliedert werden.“
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