Ablenkungsmanöver
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ab·len·kungs·ma·nö·ver, Plural: Ab·len·kungs·ma·nö·ver
Aussprache:
IPA [ˈaplɛŋkʊŋsmaˌnøːvɐ]
Bedeutungen:
[1] Handlung, die dazu dient, einen Gegner zu verwirren beziehungsweise tatsächliche Manöver zu verschleiern
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Ablenkung und Manöver mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Ablenkungsmaßnahme
Beispiele:
[1] So kam es, daß man zwar allerorts fühlte, von welch entscheidender Wichtigkeit die Wiener Ereignisse waren, daß aber gleichwohl nirgends ein wuchtiger Schlag geführt werden konnte, von dem sich erwarten ließ, daß er den Wienern Hilfe bringen oder ein Ablenkungsmanöver zu ihren Gunsten sein werde; und so blieb ihnen keine andere Hilfe als das Parlament und die Zentralgewalt in Frankfurt.
[1] Schließlich verhaftete die Polizei noch die beiden Hamburger Kaufleute Max und Harry Sülstorff, die sich bei der Zofe Miß Olems verdächtig machten und einen gemeinsamen Diebstahl ausführten, der von der Polizei jedoch nicht für ernst genommen, vielmehr als ein Ablenkungsmanöver angesehen wird.
Übersetzungen:


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