Abteilungsleiterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·tei·lungs·lei·te·rin, Plural: Ab·tei·lungs·lei·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [apˈtaɪ̯lʊŋsˌlaɪ̯təʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die in einer Behörde oder einem Betrieb eine Unterorganisation, eine Abteilung, führt
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Abteilungsleiter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
[1] Mitarbeiterin
Beispiele:
[1] „Während des Krieges war Lise Meitner als Abteilungsleiterin der Ingenieurwissenschaftlichen Akademie in Stockholm wissenschaftlich und beruflich eine Randfigur.“
[1] „Die Abteilungsleiterin im österreichischen Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, Margarete Ottilinger, wird an der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Österreichs von sowjetischen Militärangehörigen verhaftet.“
Übersetzungen:


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