Auftraggeberin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Auf·trag·ge·be·rin, Plural: Auf·trag·ge·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈaʊ̯ftʁaːkˌɡeːbəʁɪn]
- [1] weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Auftraggeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] Auftragnehmerin
- [1] „Die Stadtwerke-M GmbH könnte öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr 4 GWB sein. Als GmbH ist sie juristische Person des privaten Rechts.“
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