Auftraggeberin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Auf·trag·ge·be·rin, Plural: Auf·trag·ge·be·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯ftʁaːkˌɡeːbəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Auftraggeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
[1] Auftragnehmerin
Beispiele:
[1] „Die Stadtwerke-M GmbH könnte öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr 4 GWB sein. Als GmbH ist sie juristische Person des privaten Rechts.“



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