Börsengang
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bör·sen·gang, Plural: Bör·sen·gän·ge
Aussprache:
IPA [ˈbœʁzənˌɡaŋ]
Bedeutungen:
[1] erstmalige Zulassung zum Handel von Unternehmensaktien an der Börse
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Börse und Gang mit dem Fugenelement -n
Synonyme:
[1] Börseneinführung
Beispiele:
[1] Beim Börsengang von T-Online im Jahr 2000 war die Aktie 20-fach überzeichnet.
[1] „Nach den ersten Gerüchten um einen bald anstehenden Börsengang hatten Experten mit einem Erlös von zehn Milliarden Dollar gerechnet.“
Übersetzungen:


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