Disjunktion
Substantiv, f:

Worttrennung:
Dis·junk·ti·on, Plural: Dis·junk·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [dɪsjʊŋkˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] Logik: Verknüpfung von Aussagen vom Typ „Entweder A oder B (oder beides)“; Verknüpfung von Aussagen vom Typ „mindestens eine der beiden Aussagen A oder B“
[2] Logik, seltener: Verknüpfung von Aussagen vom Typ „Entweder A oder B (aber nicht beides)“
Synonyme:
[1] Adjunktion, Alternative
[2] Kontravalenz
[1, 2] Oder-Verknüpfung
Gegenwörter:
[1, 2] Konjunktion
Beispiele:
[1, 2] Die Teilaussagen einer Disjunktion heißen Disjunkte und das die Teilaussagen verknüpfende Wort „oder“ Disjunktor.
[1] Bei dem Satz „Der Händler kauft Fisch oder der Händler kauft Obst.“ handelt es sich um eine nicht ausschließende Disjunktion, da der Händler sowohl Fisch kaufen (Teilaussage 1) als auch Obst kaufen (Teilaussage 2) könnte; die beiden Teilaussagen schließen sich nicht aus.
[2] Als eine exklusive, also eine ausschließende, Disjunktion bezeichnet man es, wenn die beiden Teile einer Aussage, zum Beispiel die der Aussage "Ich weiß wirklich nicht, wo unser Gemüsehändler kauft, beim Großmarkt oder bei den Bauern der Umgebung" bedeuten, dass der Gemüsehändler entweder Alles auf dem Großmarkt einkauft oder aber seine Ware komplett über die Produzenten in der Umgebung bezieht.
Übersetzungen:


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