Ehrenschutz
Substantiv, m:

Worttrennung:
Eh·ren·schutz, Plural: Eh·ren·schut·ze
Aussprache:
IPA [ˈeːʁənˌʃʊt͡s]
Bedeutungen:
[1] Österreich: symbolische Unterstützung einer Veranstaltung
[2] Schutz der persönlichen Ehre
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Ehre und Schutz mit dem Fugenelement -n
Synonyme:
[1] Deutschland: Schirmherrschaft
Beispiele:
[1] „Der Bundespräsident ist auch Schirmherr besonderer Institutionen, Fischer hatte zum Beispiel die Schirmherrschaft für das Rote Kreuz übernommen, und für bedeutende kulturelle oder karitative Veranstaltungen den Ehrenschutz.“
[2] „Wenn man die rechtlichen Ausführungen in ‚Das Maß der Strafe‘ gelesen hat, wird einem klar, wie wenig überlegt der Plan ist, die Bestimmung des Paragrafen 103 StGB ersatzlos abzuschaffen, ohne das Strafgesetzbuch auch in anderen Teilen, insbesondere hinsichtlich des Ehrenschutzes des Bundespräsidenten, zu ändern.“
[2] „Bei der Interessenabwägung im Spannungsfeld von Ehrenschutz und Freiheit der Meinungsäußerung sowie der Pressefreiheit ist einerseits zu berücksichtigen, dass die in einem Massenmedium verbreitete Äußerung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, die dem Bericht erfahrungsgemäß ein besonderes Maß an Glaubwürdigkeit beimisst.“



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