Einbürgerung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ein·bür·ge·rung, Plural: Ein·bür·ge·run·gen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌbʏʁɡəʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Erhalt/Verleihung der Staatsbürgerschaft
Herkunft:
Ableitung vom Stamm des Verbs einbürgern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] „Während sich 50 ausgewählte Neupassträger im Festsaal des Abgeordnetenhauses aufgeregt gegenseitig fotografierten, erinnerte ich mich an meine eigene Einbürgerung in Duisburg.“
[1] „Die von den Behörden des anderen Vertragsstaates ausgestellten Personalausweise (Reisepässe, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.), die durch die Einbürgerung ungültig werden, sind bei der Einbürgerung einzuziehen und der Mitteilung beizufügen.“
Übersetzungen:


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