Erbfolge
Substantiv, f:

Worttrennung:
Erb·fol·ge, Plural: Erb·fol·gen
Aussprache:
IPA [ˈɛʁpˌfɔlɡə]
Bedeutungen:
[1] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Erbe und dem Substantiv Folge
Beispiele:
[1] „Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“
[1] „Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“
[1] „Historisch lief die Erbfolge zu Japans Chrysanthementhron generell über männliche Nachkommen der kaiserlichen Linie.“
[1] „Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.“
[1] „Albrechts Erbfolge schien mit der Geburt seines Sohnes Wilhelm gesichert.“
Übersetzungen:


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