Erbfolge
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Erb·fol·ge, Plural: Erb·fol·gen
Aussprache:
- IPA [ˈɛʁpˌfɔlɡə]
- [1] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Erbe und dem Substantiv Folge
- [1] „Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“
- [1] „Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“
- [1] „Historisch lief die Erbfolge zu Japans Chrysanthementhron generell über männliche Nachkommen der kaiserlichen Linie.“
- [1] „Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.“
- [1] „Albrechts Erbfolge schien mit der Geburt seines Sohnes Wilhelm gesichert.“
- englisch: [1] succession
- französisch: [1] succession f
- spanisch: [1] sucesión f
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