Ersatzprobe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Er·satz·pro·be, Plural: Er·satz·pro·ben
Aussprache:
IPA [ɛɐ̯ˈzat͡sˌpʁoːbə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, speziell Grammatik: eines von mehreren Untersuchungsverfahren zur Ermittlung grammatischer Strukturen; die Ersatzprobe besteht in der Prüfung, ob ein bestimmter sprachlicher Ausdruck durch einen anderen ersetzt werden kann und diesem daher gleichwertig ist.
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus Ersatz und Probe
Synonyme:
[1] Austauschprobe, Kommutation/Kommutationstest, Substitution/Substitutionsprobe/Substitutionstest
Gegenwörter:
[1] Exklusionsprobe, Klangprobe, Spitzenstellungsprobe, Umstellprobe, Weglassprobe
Beispiele:
[1] „Bei der Ersatzprobe geht es um die kontrollierte Ersetzung eines Wortes oder einer Wortgruppe innerhalb eines Satzes.“
[1] „Glinz nennt dieses Verfahren Austauschprobe oder Ersatzprobe.
[1] In der Grammatik wird eine Wortgruppe, die durch ein Pronomen ersetzt werden kann, also eine Ersatzprobe besteht, als Satzglied verstanden. In dem Satz "Das Kind ist krank" kann man "das Kind" durch das Pronomen "es" ersetzen und unter anderem damit als Satzglied erkennen.
[1] In einem Satz wie "Es kamen drei Männer aus der Kneipe" lässt sich "es" nicht durch ein anderes Pronomen ersetzen; dieses "es" besteht also nicht die Ersatzprobe und ist unter anderem deshalb kein vollwertiges Satzglied. (Ausdrücke wie Scheinsubjekt haben sich für solche Fälle eingebürgert.)
[1] „Bei der Ersatzprobe tauscht man einzelne Elemente eines Satzes aus…“



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