Fährmann
Substantiv, m:

Worttrennung:
Fähr·mann, Plural 1: Fähr·män·ner, Plural 2: Fähr·leu·te
Aussprache:
IPA [ˈfɛːɐ̯ˌman]
Bedeutungen:
[1] jemand, der eine Fähre (und damit Menschen und/oder Gut) über ein Gewässer führt
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Fähre und dem Substantiv Mann
Synonyme:
[1] Fährführer, Ferge
Beispiele:
[1] „Der Fährmann – es ist, als ob jede Fähre des ganzen gewundenen Flußlaufes von demselben Manne bedient würde, so sehr ist es immer der gleiche: nimmt fünf Pfennig für das Überholen und gibt, da ich ihm zwanzig für mich und die Zigeunerin gebe, wortlos zehn zurück.“
[1] „Bevor die Kaianlage 1928 gebaut wurde, hatte es bereits einige Fährmänner in der Familie gegeben, die viel zum Musikleben der Stadt beigetragen hatten.“
[1] „Die Fährleute stakten gegen den Wind flussabwärts, um etwa in der Mitte ein kleines Segel zu setzen und sich dann gegen die Strömung in den Hafen von Segu treiben zu lassen.“
Übersetzungen:


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