Fahrstreifen
Substantiv, m:

Worttrennung:
Fahr·strei·fen, Plural: Fahr·strei·fen
Aussprache:
IPA [ˈfaːɐ̯ˌʃtʁaɪ̯fn̩]
Bedeutungen:
[1] Verkehrswesen: der Bereich einer Straße, der einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm von fahren und dem Substantiv Streifen
Synonyme:
[1] fachsprachlich eigentlich veraltet: Fahrspur
Gegenwörter:
[1] Randstreifen, Seitenstreifen
Beispiele:
[1] Der Fahrstreifen kann, muss aber nicht durch Straßenmarkierungen, wie die Fahrbahnbegrenzung, die Fahrstreifenbegrenzung oder die Leitlinie, gekennzeichnet sein.
[1] Kraftfahrzeuge sollten mittig in ihrem Fahrstreifen bleiben.
[1] Für Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für jede Richtung gilt in Deutschland die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Übersetzungen:


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