Hausfriedensbruch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Haus·frie·dens·bruch, Plural: Haus·frie·dens·brü·che
Aussprache:
IPA [ˈhaʊ̯sfʁiːdn̩sˌbʁʊx]
Bedeutungen:
[1] Recht: unrechtmäßiges Betreten von fremden Grundstücken, Eindringen in fremdes Geschäfts-/Wohneigentum, Verletzung des Hausrechts
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Hausfrieden und Bruch sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Künftig soll die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks in der DNA-Datei der Polizei auch bei Wiederholungstätern nicht erheblicher Straftaten, etwa Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, möglich sein.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch