Jagdschein
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Jagd·schein, Plural: Jagd·schei·ne
Aussprache:
- IPA [ˈjaːktˌʃaɪ̯n]
- [1] amtliches Dokument, das den Inhaber zur Ausübung der Jagd berechtigt
- [2] umgangssprachlich: aus der (ehemaligen) amtlichen Feststellung der Unzurechnungsfähigkeit gemäß § 51 ↗ StGB in der Fassung bis 1. Januar 1975 folgender (vermeintlicher) Freibrief
- [3] umgangssprachlich: Führerschein
- [4] umgangssprachlich: Wehrpass
- [5] umgangssprachlich: Heiratsurkunde
- [1] Zusammensetzung (Determinativkompositum) aus Jagd und Schein
- [3] scherzhafte Interpretation des Führerscheins als Berechtigung zur Jagd auf Fußgänger
- [1] Jagdkarte (in Österreich)
- [3] Führerschein
- [4] Wehrpass
- [5] Heiratsurkunde
- [1] Ein Jagdschein wird erst nach dem Bestehen der Jägerprüfung erteilt.
- [2] Früher hätte man Hardy für im Besitz eines Jagdschein gehalten.
- [1, 3–5] Zeigen Sie bitte Ihren Jagdschein.
- [1] den Jagdschein haben/einen Jagdschein haben
- englisch: [1] hunting license
- französisch: [1] permis de chasse m
- italienisch: [1] licenza di caccia f
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