Jagdschein
Substantiv, m:

Worttrennung:
Jagd·schein, Plural: Jagd·schei·ne
Aussprache:
IPA [ˈjaːktˌʃaɪ̯n]
Bedeutungen:
[1] amtliches Dokument, das den Inhaber zur Ausübung der Jagd berechtigt
[2] umgangssprachlich: aus der (ehemaligen) amtlichen Feststellung der Unzurechnungsfähigkeit gemäß § 51 ↗ StGB in der Fassung bis 1. Januar 1975 folgender (vermeintlicher) Freibrief
[3] umgangssprachlich: Führerschein
[4] umgangssprachlich: Wehrpass
[5] umgangssprachlich: Heiratsurkunde
Herkunft:
[1] Zusammensetzung (Determinativkompositum) aus Jagd und Schein
[3] scherzhafte Interpretation des Führerscheins als Berechtigung zur Jagd auf Fußgänger
Synonyme:
[1] Jagdkarte (in Österreich)
[3] Führerschein
[4] Wehrpass
[5] Heiratsurkunde
Beispiele:
[1] Ein Jagdschein wird erst nach dem Bestehen der Jägerprüfung erteilt.
[2] Früher hätte man Hardy für im Besitz eines Jagdschein gehalten.
[1, 3–5] Zeigen Sie bitte Ihren Jagdschein.
Redewendungen:
[1] den Jagdschein haben/einen Jagdschein haben
Übersetzungen:


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