Kanzleistil
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kanz·lei·stil, kein Plural
Aussprache:
IPA [kant͡sˈlaɪ̯ˌʃtiːl], [kant͡sˈlaɪ̯ˌstiːl]
Bedeutungen:
[1] Art und Weise, wie amtliche oder rechtliche Schriftstücke verfasst werden
Herkunft:
Determinativkompositum aus Kanzlei und Stil
Beispiele:
[1] „Auf diese Weise bildete sich ein deutscher Kanzleistil heraus, der die getreue Nachahmung des lateinischen war: zu Recht nach Überzeugung der Humanisten, war doch für sie der einzige Weg, die deutsche Sprache zu heben, die genaue Nachahmung der lateinischen.“
Übersetzungen:


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