Kapitänleutnant
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ka·pi·tän·leut·nant, Plural 1: Ka·pi·tän·leut·nan·te, Plural 2: Ka·pi·tän·leut·nants
Aussprache:
IPA [kapiˈtɛːnˌlɔɪ̯tnant]
Bedeutungen:
[1] Marine: Offiziersrang zwischen dem Oberleutnant zur See und dem Stabskapitänleutnant
[2] Inhaber des Dienstgrades [1]
Herkunft:
Determinativkompositum aus Kapitän und Leutnant
Synonyme:
[1] Heer, Luftwaffe: Hauptmann
[1] Kavallerie, historisch: Rittmeister
Beispiele:
[1] „Nach Dienstgradgruppen unterscheidet man Generale/Admirale, Stabsoffiziere, Hauptleute/Kapitänleutnante, Leutnante und Offizieranwärter; in den meisten Dienstgradgruppen sind mehrere Dienstgrade zusammengefasst (Dienstgradabzeichen).“
[2] „Dann erzählte ein Matrose von seinen Erlebnissen an Bord eines Auslandkreuzers. Da hatte auf einem Ausflug ein Kapitänleutnant ein Krokodil erlegt und ließ es häuten und die Haut auf dem Achterdeck zum Trocknen ausspannen.“



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