Kapitalertrag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ka·pi·tal·er·trag, Plural: Ka·pi·tal·er·trä·ge
Aussprache:
IPA [kapiˈtaːlʔɛɐ̯ˌtʁaːk]
Bedeutungen:
[1] besonders im Plural: Gewinn (Ertrag) aus einer Geldanlage (Kapitalanlage), zum Beispiel Zinsen, Dividende, aber auch: beim Verkauf realisierte Wertsteigerung
Herkunft:
zusammengesetzt aus Kapital und Ertrag
Beispiele:
[1] „Erst wenn die Summe aller steuerpflichtigen Kapitalerträge aus allen Geldanlagen diesen Freibetrag übersteigt, müssen die Erträge, die den Freibetrag überschreiten, versteuert werden.“
[1] „Werden einem Steuerpflichtigen Anteile im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 zugeteilt, ohne dass dieser eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat, werden der Ertrag und die Anschaffungskosten dieser Anteile mit 0 Euro angesetzt, wenn die Voraussetzungen der Sätze 3 und 4 nicht vorliegen und die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist.“
Übersetzungen:


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