Kommissarin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kom·mis·sa·rin, Plural: Kom·mis·sa·rin·nen
Aussprache:
IPA [kɔmɪˈsaːʁɪn]
Bedeutungen:
[1] mit Vollmachten ausgestattete Regierungsbeauftragte
[2] Polizistin mit dem Dienstgrad Kommissar
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kommissar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die erste von Schweden nominierte Kommissarin war die Sozialdemokratin Anita Gradin.
[2] Im Kriminalroman entwickelte die Kommissarin ausgefallene Theorien.



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