Leihmutter
Substantiv, f:

Worttrennung:
Leih·mut·ter, Plural: Leih·müt·ter
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯mʊtɐ]
Bedeutungen:
[1] Frau, die eine Schwangerschaft für andere übernimmt, die fremdgezeugte Embryos oder fremdbefruchtete Eizellen austrägt
Beispiele:
[1] Die Leihmutter wollte das fremde Kind nicht mehr hergeben.
[1] „Leihmutterschaft ist in Österreich verboten, dennoch gibt es auch hierzulande Paare, die sich mittels Leihmutter ihren Kinderwunsch erfüllen.“
[1] „Geboren hatte ihn eine Leihmutter aus Laos, der der Embryo seiner bei einem Autounfall ums Leben gekommenen Eltern eingepflanzt worden war.“
Übersetzungen:


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