Parkschein
Substantiv, m:

Worttrennung:
Park·schein, Plural: Park·schei·ne
Aussprache:
IPA [ˈpaʁkˌʃaɪ̯n]
Bedeutungen:
[1] bedrucktes Stück Papier, welches zum Parken eines Fahrzeuges an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Zone berechtigt
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs parken und dem Substantiv Schein
Synonyme:
[1] Parkticket
Beispiele:
[1] "Das bezahlte Parkticket ist noch nicht abgelaufen, es wäre schade es einfach wegzuschmeißen. Doch darf ich den Parkschein einfach weitergeben?"
Übersetzungen:


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