Passierschein
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pas·sier·schein, Plural: Pas·sier·schei·ne
Aussprache:
IPA [paˈsiːɐ̯ˌʃaɪ̯n]
Bedeutungen:
[1] amtliches Dokument, das den Zutritt zu einem an sich geschlossenen Bereich/Gebiet (zum Beispiel zu einem Sperrgebiet) ermöglicht
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs passieren und Schein
Beispiele:
[1] „Selbst für die Einwohner war der Zutritt zu ihrer Heimat damals streng reglementiert und überhaupt nur mit einem Passierschein zu erreichen.“
[1] „Papa haben wir seit Freitag nicht gesehen, aber er hat uns durch einen Mann, der einen Passierschein besitzt, einen Brief zukommen lassen.“
[1] „Den Passierschein legte ich daneben.“
[1] „Er brauchte jetzt nie mehr seinen Passierschein vorzuzeigen, sie kannten ihn alle.“
Übersetzungen:


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