Präambel
Substantiv, f:

Worttrennung:
Prä·am·bel, Plural: Prä·am·beln
Aussprache:
IPA [pʁɛˈambl̩]
Bedeutungen:
[1] Einleitung; feierliche Erklärung als Einleitung einer Verfassung, Staatsvertrages, Vertrages
Herkunft:
im 15. Jahrhundert aus dem mittellateinischen Substantiv praeambulum „Vorangehendes, Einleitung“ entlehnt, das das Substantiv zu dem klassischen Verb praeambulare „vorangehen“ ist
Synonyme:
[1] Vorwort, Prolog, Einleitung
Gegenwörter:
[1] Postambel
Beispiele:
[1] In Zeiten der Arbeiten an einer europäischen Verfassung war insbesondere die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezugs und einer expliziten Erwähnung Gottes im Rahmen der Präambel in der Öffentlichkeit aufgrund der Vielzahl nicht-gläubiger Bürger heftig umstritten.
[1] Die Präambel des deutschen Grundgesetzes beginnt mit den Worten ,Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen‘.
[1] „Es war eine politische Prinzipienerklärung, sozusagen eine lange Präambel zu den Dekreten.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch