Pressesprecherin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pres·se·spre·che·rin, Plural: Pres·se·spre·che·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈpʁɛsəʃpʁɛçəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Zuständige einer Organisation, einer Firma, eines Unternehmens, einer Behörde oder Ähnlichem, die die Aufgabe hat, die Sichtweise ihres Arbeitgebers in der Öffentlichkeit (zum Beispiel gegenüber den Medien) zu vertreten
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pressesprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Pressesprecherin verweigerte, im Namen ihrer Firma, jede Auskunft.



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