Rechtslehre
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·leh·re, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌleːʁə]
Bedeutungen:
[1] Wissenschaft, deren Gegenstand das Recht ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Lehre sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Jura, Jurisprudenz, Rechtswissenschaft
Beispiele:
[1] „Wir sahen auch junge, ernste Menschen mit Schriften unter dem Arm gehen; das waren wohl Schüler der Theologie oder der Rechtslehre auf dem Wege zum oder vom Meister.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch