Rechtswissenschaftler
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Rechts·wis·sen·schaft·ler, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·ler
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftlɐ]
- [1] eine Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
- Ableitung zu Rechtswissenschaft mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ler
- [1] Rechtsgelehrter
- [1] „Vermutlich wäre es nicht so gekommen, hätte es nicht die vielen Zeitungsberichte gegeben, die Empörung im ganzen Land über den Tod des jungen Mannes und die Unterstützung der anderen Rechtswissenschaftler.“
- [1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“
- englisch: [1] jurist
- französisch: [1] juriste m
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