Rechtswissenschaftler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·wis·sen·schaft·ler, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·ler
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftlɐ]
Bedeutungen:
[1] eine Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Herkunft:
Ableitung zu Rechtswissenschaft mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ler
Synonyme:
[1] Rechtsgelehrter
Beispiele:
[1] „Vermutlich wäre es nicht so gekommen, hätte es nicht die vielen Zeitungsberichte gegeben, die Empörung im ganzen Land über den Tod des jungen Mannes und die Unterstützung der anderen Rechtswissenschaftler.
[1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.
Übersetzungen:


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