Spießgeselle
Substantiv, m:

Worttrennung:
Spieß·ge·sel·le, Plural: Spieß·ge·sel·len
Aussprache:
IPA [ˈʃpiːsɡəˌzɛlə]
Bedeutungen:
[1] Person, die gemeinsam mit anderen etwas Unrechtmäßiges tut
Herkunft:
Determinativkompositum aus Spieß (im Sinne von Waffe) und Geselle, also zunächst in der Bedeutung „Waffenbruder“, belegt seit dem 16. Jahrhundert; in der Bedeutung „Mittäter in einer üblen Sache“ belegt seit dem 17. Jahrhundert
Beispiele:
[1] „Es schien mir nun die höchste Zeit zum Aufbruch in die unbewohnten Gegenden, wenn ich nicht auf unrühmliche Weise zurückkehren wollte, und ich begann, mich nach einem Spießgesellen umzusehen.“
[1] „Hier lebte Eberhard von Braunscheig, ein unerbittlicher Gegner der braunen Spießgesellen.“
Übersetzungen:


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