Täterbeschreibung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Tä·ter·be·schrei·bung, Plural: Tä·ter·be·schrei·bun·gen
Aussprache:
IPA [ˈtɛːtɐbəˌʃʁaɪ̯bʊŋ]
Bedeutungen:
[1] auf Zeugenaussagen beruhende Beschreibung des Aussehens und/oder Verhaltens einer Person, die einer Straftat beschuldigt wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus Täter und Beschreibung
Gegenwörter:
[1] Opferbeschreibung
Beispiele:
[1] Als Zeuge muss man bei der Polizei eine Täterbeschreibung abgeben.



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