Taschengeld
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ta·schen·geld, Plural: Ta·schen·gel·der
Aussprache:
IPA [ˈtaʃn̩ˌɡɛlt]
Bedeutungen:
[1] Geld, das einer Person, meist einem Heranwachsenden oder dem Lebenspartner, zur freien Verfügung geben wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus Tasche, Fugenelement -n und Geld
Synonyme:
[1] Süddeutschland, Österreich, Schweiz: Sackgeld
Beispiele:
[1] Papi! Kann ich mehr Taschengeld bekommen?
[1] Dein Taschengeld tät dir reichen, wenn du nicht laufend unnötige Dinge kaufen würdest.
[1] „Und Taschengeld gab es ohnehin keins.“
[1] „Von seinem Taschengeld hatte sich Robert ein Grammophon gekauft, eins zum Aufziehen.“
[1] „Es wurde ein Taschengeld von einer Mark pro Tag gezahlt, also ein Fünftel des Durchschnittslohns deutscher Hilfsarbeiter.“
Übersetzungen:


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