Triebtäter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Trieb·tä·ter, Plural: Trieb·tä·ter
Aussprache:
IPA [ˈtʁiːpˌtɛːtɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, welche durch eine psychische Störung ihre Verlangen nicht steuern kann und dadurch eine oder mehrere Straftaten ausführt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Trieb und Täter
Synonyme:
[1] Triebverbrecher
Beispiele:
[1] Der Triebtäter hatte der Studentin im April auf dem Kinzigdamm unweit des Gifizsees aufgelauert, sie zu Boden geworfen, bedroht und ihr an die Brust gegriffen.



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