Unfallversicherung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Un·fall·ver·si·che·rung, Plural: Un·fall·ver·si·che·run·gen
Aussprache:
IPA [ˈʊnfalfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] private Versicherung, die im Falle eines Unfalls entstandene Schäden begleicht
[2] Zweig der Sozialversicherung, der bei Gesundheitsschäden aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Krankenbehandlung und Lohnersatzleistungen erbringt; die gesetzliche Unfallversicherung
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Unfall und Versicherung
Beispiele:
[1] Eine Unfallversicherung zahlt bei Invalidität auch dann, wenn sie nicht gleichzeitig auch zu einer Berufsunfähigkeit führt.
[1] „Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, für extravagante Hobbys wie Fallschirmspringen oder Extrembergsteigen sind allerdings Zusatzdeckungen erforderlich.“
[2] Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Übersetzungen:


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