Vertretungsmacht
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·tre·tungs·macht, kein Plural
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈtʁeːtʊŋsmaxt]
Bedeutungen:
[1] Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten
Beispiele:
[1] Herr Böhm hat seinem Neffen durch rechtsgeschäftliche Erklärung Vertretungsmacht eingeräumt, deren Umfang auf den Ankauf von Grundstücken beschränkt ist.



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